Anfang April wird im Bundestag …
Mehr… über die Freigabe eines Trisomie – Bluttests als Kassenleistung debattiert.
Hören Sie das Interview des Dlf vom 22.3.2019:
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In die Diskussion über vorgeburtliche Bluttests zur Erkennung genetischer Besonderheiten kommt heute Bewegung. Der Gemeinsame Bundesausschuss will eine Beschlussvorlage veröffentlichen – vermutlich mit der Empfehlung, dass die Kassen den Test bei Auffälligkeiten in der Schwangerschaft bezahlen. Die Autorin Sandra Schulz, deren Tochter das Down-Syndrom hat, sprach sich im Dlf dagegen aus.
Schulz sagte im Deutschlandfunk, sie finde es nicht richtig, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen. Damit würde eine Art Automatismus entstehen – mit der Folge, dass sich Schwangere rechtfertigen müssten, wenn sie sich gegen den Bluttest entschieden. Das sende das Signal: „Wir als Gesellschaft finden es richtig und vernünftig, dass wir unsere Kinder testen, durchleuchten und mustern.“ Wenn Eltern die Untersuchung weiterhin aus eigener Tasche bezahlen müssten, würden sie sich vorher aktiv mit der Frage auseinandersetzen, wie sie im Falle eines auffälligen Ergebnisses reagieren würden. Schulz betonte, sie selbst habe das Resultat Trisomie 21 damals in der Schwangerschaft in eine unvorstellbar große Not gestürzt. Deswegen sollte der Bluttest ihrer Meinung nach eine individuelle Entscheidung bleiben.
Die Kosten für den Bluttest auf Trisomie liegen je nach Untersuchung bei einigen hundert Euro. Der Bundestag plant im April eine Orientierungsdebatte darüber, ob die Untersuchung künftig von den Kassen bezahlt werden soll.
Der Bluttest sollte aus genau den Gründen, die Sandra Schulz ausführt, keinesfalls obligatorische Kassenleistung mit dem entsprechend hohen Erwartungsdruck auf die werdende Mutter zur Inanspruchnahme werden.
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Da bin ich anderer Ansicht. da die Gesellschaft hinterher auch die Kosten der extra Beschulung, der behüteten „Arbeit“ und der Unterbringung in Heimen trägt, ist es doch wohl korrekt, wenn sie auch vorher die Kosten des Tests übernimmt.
Die freie Entscheidung, ob Eltern ein Kind mit Down-Syndrom haben möchten oder nicht, sollte nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Diese Freiheit sollten alle Eltern haben. Deshalb ist es richtig, wenn die Kassen die Untersuchung zukünftig zahlen.
Selbstverständlich toleriere ich Ihre Ansicht, Frau Köhler. Ein generell bezahlter Test erzeugt m. E. einen erheblichen Druck, ihn auch zu machen. Ist das Ergebnis dann „Behindertes Kind“, steigt der Druck zur Abtreibung enorm, weil die Gesellschaft keinerlei Verständnis (=Nun gibt es diesen Test. Er kostet nichts. Du weißt um die Behinderung. Du trägst das Kind trotzdem aus. Bist Du nur dumm, Dir das aufzuhalsen?) für das Austragen eines kranken Menschen aufbringt. Sonst würde der Test nicht von der Allgemeinheit bezahlt! Das gebe ich zu bedenken. Lesen Sie bitte auch meinen Artikel „Wehret den Anfängen“ in der Aufsatzsammlung „Gentik-Religion-Umwelt“. Zu finden unter dem Menüpunkt „Essays“. Beste Grüße von Rüdiger Stobbe
Umgedreht verstehe ich Ihre Einwände durchaus auch. Ich bin nur dagegen, Tests vom Verdienst abhängig zu machen. Das Liebste wäre mir ein generelles Verbot solcher Tests. Das aber ist so nicht umsetzbar, denn dann würden Gutbetuchte einfach für den Test ins Ausland fahren. Der Geist ist nun einmal aus der Flasche raus.
Es gibt Länder, in denen wird abgetrieben weil das Kind nicht das richtige Geschlecht hat. Die Wissenschaft wird immer weiter forschen, irgendwann ist die Menschheit dann soweit, dass man im Vorraus Haar- und Augenfarbe erkennen kann und viele andere genbedingte Vorlieben oder Nachteile. Wozu ist all das gut? Genutzt werden kann es zum Auffinden Krimineller und zur Einschränkung des erwünschen oder eben nicht erwünschten Nachwuchses.
Die Frage sollte nicht heißen: „Test oder nicht Test“, sondern ob das Feststellen des Down-Syndroms ein Grund für eine erlaubte Abtreibung sein darf!
Ich habe bisher einige Kinder, Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit Down-Syndrom kennen gelernt und ausnahmslos alle als äußerst freundlich und fröhliche Menschen erlebt.
Vor 30 Jahren hätte man mit Sicherheit Kinder abtreiben dürfen, die weder einwandfrei weiblich noch männlich sind, das wäre heute undenkbar. Warum behandeln wir Kinder mit anderen Genveränderungen anders?