Dass Deutschlands Grenzen offen sind, …
Mehr… dass Deutschland faktisch keine Grenzen mehr hat, ist hinlänglich bekannt. In aller Welt.
Dass damit irgendwelche Zuwanderungs- und sonst wie genannte Gesetze vollkommen unsinnig sind, um Migration irgendwie zu steuern, leuchtet ein.
Nun gibt es tatsächlich Menschen, die mal aus Deutschland ausgewiesen und mit einer Einreisesperre belegt wurden. Das waren sicherlich die Goldstücke, bei denen nach Kratzen an der Oberfläche nur noch Blech mit Rostansatz zum Vorschein kam. Wenn die zurück nach Deutschland wollen, gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder man geht irgendwo über die Grenze, dann ist gut.
Oder man versucht es an einem der 3 an der bayerisch-östereichischen „Grenze“ überwachten Übergängen. Da ´erlaubt` die EU – gehört m. E. sofort abgeschafft – Deutschland zu kontrollieren. Dann gehört man vielleicht zu den 100 Blöden im Monat, die aufgegriffen werden und eine großes Palaver nach dem Motto „Was nun tun?“ bei den Behörden initiieren:
Wie die Bundespolizei WELT mitteilte, wurden „im Jahr 2018 durchschnittlich 100 Personen pro Monat festgestellt, gegen die ein Einreiseverbot bestand“. Schon im ersten Halbjahr, also vor der Seehofer-Weisung, gab es laut Bundespolizei durchschnittlich 100 solcher Aufgriffe pro Monat.
Wurden die Zurückweisungen tatsächlich vollzogen?
Wie viele der Aufgegriffenen mit Einreisesperre dann wieder zurückgewiesen wurden, kann die Bundespolizei auf Anfrage nicht genau beantworten. Doch den Angaben zufolge waren es weniger als die Hälfte. Denn nur „rund 43 Prozent dieser Personen wurden im Rahmen von Grenzkontrollen festgestellt“, also an dem Grenzabschnitt zu Österreich sowie den Flug- und Seehäfen – nur dort gibt es derzeit Grenzkontrollen.
Die andere Hälfte wurde im Inland aufgegriffen, bei ihnen kommt eine Zurückweisung sowieso nicht infrage, weil sie ja gerade darin besteht, eine noch nicht erfolgte unerlaubte Einreise zu verweigern; das geht nur direkt an der Grenze. Doch was geschah mit den 43 Prozent der monatlich durchschnittlich 100 Ausländer, die an den Grenzen mit Wiedereinreisesperre festgestellt wurden?
„Im Jahr 2018 wurde in 84 Prozent der Fälle entschieden, dass die Personen, welche im Zuge von Grenzkontrollen festgestellt wurden, zurückgewiesen werden sollen“, teilt die Bundespolizei mit. Es könne aber keine Aussage getroffen werden, ob die Zurückweisungen auch tatsächlich vollzogen werden konnten.
So sei etwa denkbar, „dass eine Zurückweisung aufgrund einer nicht vorliegenden Zustimmung des aufnehmenden Staates nicht vollzogen werden konnte“. Darüber hinaus könne „in Fällen eines später vorgebrachten Schutzersuchens von einer Zurückweisung vorerst Abstand genommen und die Personen zur Prüfung an die dafür zuständigen Behörden weitergeleitet“ worden sein.
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