In seinem Eingangsstatement …
Mehr… bei Anne Will am 27.1.2019 erläuterte der Epidemiologe Prof.(em.) Dr. med. Dr. rer. nat. H.-Erich Wichmann, wie die Prozedur der Richtwertwertfindung bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von statten ging. Er sei selbst Mitglied einer 55-köpfigen Gruppe von Wissenschaftlern aus aller Welt gewesen, die von 2003 bis 2006 für die WHO Empfehlungen/Richtwerte für die Grenzwerte diverser Luftschadstoffe für die Außenluft ausgearbeitet hätten.
Neben Stickstoffdioxid (NO2) erwähnte Prof. Wichmann auch Feinstaub (PM2.5, PM10). Für Feinstaub habe die EU den Richtwert der WHO verdoppelt, d. h. der Grenzwert sei nur halb so streng. Für NO2 hingegen seien die Empfehlungen 1:1 übernommen worden.
Das zeige, dass die Grenzwerte politische Grenzwerte seien, dass bei der Festsetzung der Grenzwerte durch die Politik auch Willkür im Spiel sei.
Schauen Sie sich die entscheidende Passage an:
Das komplette Eingangsstatement Prof. Wichmanns rufen Sie hier auf.
Tatsächlich ist der NO2-Richtwert der WHO der einzige, der 1:1 von der EU sowohl im Tages-, Stundenwert, als auch im Durchschnittswert übernommen wurde.
Bei allen Luftschadstoffen wurden die strengeren Richtwerte aufgeweicht und in weniger strenge Grenzwerte umgesetzt, wie die Tabelle rechts belegt. Die von der WHO 1:1 übernommenen Richtwerte NO2 – es sind zwei, der Stundenmessgrenzwert 200 µg und der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg – lassen eine realistische Bewertung der Schadstoffbelastung deutscher Städte durchaus zu. Fahrverbote sind vollkommen unnötig.
Dass bei Anne Will der Stundengrenzwert 200 µg NO2 / m3 Luft, der in der Tabelle oben aufgeführt ist, nicht erwähnt wurde, wundert nicht. Das würde die Debatte um den Grenzwert NO2 sofort ad absurdum führen.
Die fortlaufenden Messungen zur Ermittlung der für den Stundenmessgrenzwert relevanten Menge NO2 geben die tatsächlich im Bereich der Messstelle vorhandene Menge NO2 an. Die Menge NO2, der Erwachsene, Kinder, Babys, aber auch Asthmakranke tatsächlich ausgesetzt sind, wenn sie sich im Bereich der Messstelle aufhalten. 200 µg plus 18 Überschreitungen pro Jahr sind lt. Gesetz erlaubt.
Das bedeutet, dass bis zu dieser Menge NO2 dem Menschen zumindest kurz- und mittelfristig kein gesundheitlicher Schaden entsteht. Sonst wäre der Richtwert ganz sicher geringer.
Die erlaubten 18 Überschreitungen der 200 µg werden in Deutschland übrigens an keiner einzigen Messstelle erreicht. Fakt ist, dass die 200 µg NO2 in ganz Deutschland insgesamt 52 x (zweiundfünfzig!!) überschritten wurden. Im gesamten Jahr 2017 – Zahlen 2018 liegen noch nicht vor. Bei Millionen Messungen. Mehr dazu und zum ´verschwiegenen Grenzwert`, obwohl er im Gesetz steht, lesen Sie hier. Auch das Verhältnis des 200 µg hohen Stundenmessgrenzwertes NO2 zum 40 µg niedrigen Jahresdurchschnittsgrenzwerts wird dort betrachtet.
Zur Beruhigung: Die Luft in Deutschland – auch in den Städten – ist gut. So gut, wie fast nirgendwo auf der Welt.
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