Einen Staatsvertrag mit dem Islam …
Mehr… habe ich bereits gestern Morgen ad absurdum geführt.
Hier noch ein weiterer Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist.
Ausübung des Islam fällt selbstverständlich unter die Religionsfreiheit.
Der Austritt, die Konversion sind hingegen kritsch zu sehen.
Da hört beim Islam die Religionsfreiheit – gerne selbst für sich reklamiert – ratz-fatz auf:
Der „Abfall vom Glauben“, im Islam Ridda (arabisch ردة) oder Irtidād (ارتداد) genannt, wird islamrechtlich an manchen Orten der Welt mit der Todesstrafe geahndet. Menschen, die den Islam verlassen, werden Murtadd (مرتد) genannt. Mit der Einführung der Moscheesteuer würde Deutschland eine staatliche Behörde schaffen, die Menschen, die die Steuer nicht entrichten wollen, offiziell zu Murtadd erklärt. Im Sudan, Jemen und Iran, sowie in Saudi-Arabien, Katar, Pakistan, Afghanistan, Somalia und in Mauretanien kann Abfall vom Islam noch heute mit dem Tode bestraft werden.
Nun sind diese Staaten ja recht weit weg. Doch auch in Deutschland sind solche Leute des Todes. Allerdings und – Gott sei Dank – nicht von Staaatswegen. Verfolgt werden diese Menschen dennoch. Und müssen geschützt werden. Oder sie werden ermordet.
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- Heute, 11:00 Uhr: Einfach mal drüber nachdenken
- Heute, 14:00 Uhr: Auch das ist Deutschland …
- Heute, 17:00 Uhr: Islam: AfD – Es deutet sich ein Umdenken an
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Schönen Freitag
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