So die Überschrift eines FAZ-Berichtes vom 18.12.2018
MehrDas Bundesverfassungsgericht hat Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten verletzt worden wäre, hieß es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvE 1/18). Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, dass Flüchtlinge 2015 nicht abgewiesen worden waren.
Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und „objektives Recht“ zu wahren. Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten und dienten nicht „der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns“.
Zur Sache selber äußert sich das Gericht nicht. Stattdessen wird im Juristendeutsch rumgeschwurbelt.
Eine win – win – lost – Situation:
- Gewonnen: Die Bundesregierung
- Gewonnen: Das Gericht
- Verloren: Das deutsche Volk
Wiilfährige Helfer in Richtung DDR 2.0: Auszug aus der Presseschau des Deutschlandfunks vom 19.12.2018:
Meine Meinung.
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