Das Bundesverfassungsgericht …
… weist die Klagen der AfD gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung 2015 zurück: Hier klicken
Dazu der … der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner:
„In der Sache hat das Gericht nichts entschieden und ausschließlich formelle Gründe angeführt. Entscheidend ist, daß die AfD im Jahre 2015 nicht im Bundestag vertreten war, ansonsten hätten wir ganz andere Möglichkeiten gehabt. Nach wie vor steht fest, denn Gegenteiliges hat BVerfG nicht festgestellt, daß die Merkelregierung und die Altparteien millionenfachen Rechtsbruch und Aushöhlung des Rechtsstaates zu verantworten haben. Wir sind bei Einreichung der Klageschrift davon ausgegangen, dass sich das BVerfG in der Sache mit unseren sehr guten Argumenten inhaltlich auseinandergesetzt und eine mündliche Verhandlung durchführt. Denn dann wäre es wohl zu einem anderen Ergebnis gelangt. Wie dem auch sei: Wir lassen auch künftig nichts unversucht, den Rechtstaat vollständig wieder herzustellen.“
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Einen schönen Tag noch
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