… Vorbericht zum Update 40, …
Mehr… welches heute um 17:00 Uhr veröffentlicht wird. In diesem Blog.
Fakt ist, dass sich unsere Umweltterroristen zu Unrecht, nach rechtsstaatlichen Kriterien unrechtmäßig, im Hambacher Forst aufhalten.
Das Gleiche gilt für das Wiesencamp. Es soll bis Montag geräumt werden. Dagegen und gegen vieles Andere werden Klagen über Klagen erhoben. Deshalb:
Befolgt wird nichts, von den Umweltterroristen und ihren Sympathisanten. Folge:
Ehe sich der Staat, sprich die Polizei noch mal „voreilig“ im Hambacher Forst/Im Wiesencamp engagiert und mit Scheipe überkübeln lässt, wird lieber erst mal gar nichts gemacht, d.h. im Prinzip ist ein Erfolg auf ganzer Linie für die Umweltterroristen und ihre Anhänger, Unterstützer, die gleichwohl insgesamt im Unrecht sind, zu verzeichnen.
Ich stelle ein erhebliches Ungleichgewicht fest:
- Die Umweltterroristen im Hambacher Forst halten sich vollkommen unrechtmäßig im Hambacher Forst auf.
- Vom rechtmäßigen Eigentümer RWE wird gleichwohl erwartet, dass er sich vollkommen rechtmäßig verhält, sprich Urteile der Gerichte beachtet.
Wenn sich RWE einfach mal über das Urteil des Oberlandesgerichts Münster hinwegsetzen würde und mit schwerem Gerät mit der Rodung – Baumhäuser hin, Jahreszeit her – beginnen würde, was wäre denn dann?
Ein Riesensturm der Entrüstung würde deutschlandweit losbrechen.
Genau diese Entrüstung vermisse ich zum Verhalten der sogenannten Menschheitsretter und Klimaschützer, die den Hambacher Forst widerechtlich besetzen und die Menschenwürde mit Füßen treten. Sie verhalten sich insgesamt staatsfeindlich, sie handeln nicht rechtsstaatlich im Sinne des Grundgesetzes.
Diese Leute und ihre Unterstützer sind Verfassungsfeinde!
Rechtsstaat gilt für alle Anderen, nur sie selbst handeln permanent dagegen.
Warum das oben Gesagte so ist, erfahren Sie in der Analyse der Veranstaltung der AN vom 3.12.2018, bei der sich die Redaktion der Leserschaft stellte: Heute ab 17:00 Uhr.
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