[…] Göring-Eckardt brachte das so richtig auf Betriebstemperatur. „Sie tun nichts für die Leute. Sie kuscheln mit Nazis und schüren Hass und Hetze“, grätschte sie dazwischen. „Wir werden das nicht zulassen.“ Während sie sich mit Gauland beharkte, versuchte Ziemiak die Gunst der Stunde zu nutzen. Die radikalen Positionen der Grünen und der AfD bei dem Thema würden beide nicht funktionieren. „Humanität und Recht und Ordnung gibt es nur mit der Union“, so Ziemiak.
Als die Spendenaffäre und die mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz debattiert wurden, schossen sich endgültig alle auf Gauland ein, was diesen einmal mehr in die komfortable Position des Underdogs brachte, der sich gegen ein vermeintlich übermächtiges Tribunal an Widersachern wehren müsste. Etwas mehr Gelassenheit wäre womöglich die cleverere Strategie gewesen.
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Der ´Schlagabtausch` KGE – Alexander Gauland:
Die komplette Sendung:
… schossen sich endgültig alle auf Gauland ein, was diesen einmal mehr in die komfortable Position des Underdogs brachte, der sich gegen ein vermeintlich übermächtiges Tribunal an Widersachern wehren müsste. Etwas mehr Gelassenheit wäre womöglich die cleverere Strategie gewesen.
Dank an alle, die auf Herrn Gauland ´eingeknüppelt` haben.
Von Hass und Hetze reden, und immer gleich beispielhaft vormachen. Eine Stärke von Katrin Göring-Eckardt.
… der richtige Kandidat für die Spitze des Bundesverfassungsgerichts.
Auch wenn Dorothea Siems, WELTonline, anderer Meinung ist:
Denn der CDU-Mann ist zum einen keineswegs der erste Politiker, der nach Karlsruhe geht. Und zum anderen gilt der Unionsfraktionsvize als exzellenter Anwalt. Dass der promovierte Jurist im vergangenen Frühjahr von der Universität Heidelberg einen Ruf als Honorarprofessor erhielt, unterstreicht seine sowohl in der Politik als auch in Kollegenkreisen anerkannten Fachkenntnisse. Harbarth ist ein hervorragender Kandidat für dieses wichtige Amt.
Neben exzellenten Fachkenntnissen sind Ausgewogenheit im Denken, das Inbetrachtziehen aller möglichenInterpretationen, weitestgehende Neutralität, notwendige Eigenschaften.
Hören Sie sich die Rede Herrn Harbarths zum UN-Migrationspakt an.
Der Mann ist …
weder kritisch zur nicht erfolgten Einführung rigider Kontrollen der bundesdeutschen Grenzen in 2015,
noch hat er die Möglichkeit der Interpretation des UN-Migrationspaktes als Grenzöffner und damit die Schaffung freier Wahlmöglichkeit des Einwanderungslandes für Migranten …
… überhaupt nur in Erwägung gezogen.
Er beharrt auf der These, dass der Pakt eine bessere Behandlung von Migranten in anderen Ländern schaffe und diese deshalb nicht so oft nach Deutschland wollten. Das ist weder ausgewogen noch realistisch.
Das ist gutgedanklich und m. E. rein ideologisch interpretiert. Dabei geht es um Deutschland. Und nicht um die AfD:
Die Kurzintervention von Beatrice von Storch (AfD):Hier klicken.
Dr. Stephan Harbarth hatte in der Debatte um dem UN-Migrationspakt die Gelegenheit, das Für und Wider darzustellen und abzuwägen. Er hatte die Gelegenheit , sich mit dem Abhandeln eines für Deutschland konkreten Beispiels zu empfehlen. Er hat diese Gelegenheit kläglich verpasst. Um des schnöden und politischen Vorteils willen:
Um sich von der AfD abzugrenzen. Weil die andere Seite der Medaille von der AfDvorgetragen wird.
Sehr schwach, Dr. Harbarth!
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Leserkommentare zum Artikel oben rechts:
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Ausführlicher Artikel zum UN-Migrationspakt:Hier klicken.
[…] Das Störpotenzial einer Petition beurteilt der Ausschuss. Allerdings nicht nach juristischen Kriterien. Sein Urteil unterliegt „der politischen Einschätzung durch die Mitglieder des Petitionsausschusses bezogen auf den Einzelfall“, erklärt Wendt.
Überdies sei die Internetplattform des Petitionsausschusses kein Ort für freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes, das habe bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Internetseite sei „ausschließlich ein Instrument der Petitionsbearbeitung“, weswegen der Ausschuss einen „großen Entscheidungsspielraum“ habe. Am Mittwoch wird sich zeigen, ob der Ausschuss sich in seiner Sitzung zur Veröffentlichung durchringen kann. […]
So, so, Störpotential! Hört sich an wie:
Demokratie ist schön und fein. Das einzige, was stört, ist der Bürger. In summa das Volk.
Da sind wir Bürger ja schon froh, dass es …
… „durchaus möglich [sei], dass die Veröffentlichung von mindestens einer“ der Petitionen auf der Ausschusssitzung am Mittwoch beschlossen werde, „sobald sich dafür entsprechende politische Mehrheiten finden“, sagte der Ausschussvorsitzende Marian Wendt (CDU) WELT.
Auf der letzten Sitzung hatte sich das 28-köpfige Gremium aus Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen noch nicht zu einer Entscheidung für die Veröffentlichung einer Petition durchringen können. Üblicherweise veröffentlicht der Ausschuss einen Text, wenn mehrere Petitionen zum selben Thema eingegangen sind. Doch hin und wieder wird darauf verzichtet, weil der Inhalt eindeutig falsch oder volksverhetzend ist.
Bei mindestens einer dieser Petitionen war dies laut Ausschussmitgliedern der Fall. Die anderen Texte enthalten aber nur, soweit bekannt, nüchterne Forderungen nach stärkerer demokratischer Legitimation wichtiger migrationspolitischer Entscheidungen.
Zwei andere Gäste sahen im Sendungstitel jedoch nur einen Generalverdacht: Burkhard Benecken, Anwalt von Arafat Abou-Chaker und anderen Szenegrößen, und Ahmad Omeirat, Grünen-Politiker aus Essen und Träger eines Familiennamens eines Clans. Sie behaupteten, Sundermeyer habe nicht sauber recherchiert, die Staatsanwaltschaft könne Zeugen nicht ausreichend schützen. Wer schon das Wort „Clan“ benutzt, findet Omeirat, meint es mit der Integration nicht ernst.
Ahmad Omeirat, der für die Grünen im Stadtrat von Essen sitzt, kam 1985 als Zweijähriger mit seinen Eltern aus dem Libanon nach Deutschland, wuchs als Flüchtlingskind auf und fühlt sich mit seinem Namen vorverurteilt. „Die Angriffe kommen über soziale Medien, anonyme Briefe“, sagt er. „Ich denke, dass Medien und die Polizei diese Angriffe befeuern.“
[…]
Allerdings gehen kriminelle Strukturen fließend in familiäre Strukturen über. Dem Schwerstkriminellen Nidal R. erwiesen nach dessen Ermordung in Berlin über 2000 Menschen die letzte Ehre. Von 36 Lebensjahren verbrachte Nidal R. 14 in Haft. Sundermeyer hat auch die Beerdigung beobachtet. „Die Zahl derjenigen, die zu einer Beerdigung gehen, drückt den Status aus.“ Das Who’s who der organisierten Kriminalität sei dabei zugegen gewesen.
Benecken widerspricht und erklärt, sein Mandant Abou-Chaker, der dort war, habe eine saubere Weste. Tatsächlich ist Abou-Chaker nicht vorbestraft, stand aber bereits 33-mal vor Gericht – und ist auch aktuell wegen Bedrohung und Körperverletzung angeklagt. Auf seinen Imbissstand in Berlin-Treptow wurden 15 Kugeln abgeschossen. „Da können Sie nicht sagen, das sind alles nur Lämmer, die dort zu einer Beerdigung gehen, um anschließend Streuselkuchen zu essen“, sagt Sundermeyer.