Da hat Friedrich Merz aber was angestoßen:
MehrHerr Merz fragt, ob das Grundrecht auf Asyl (Artikel 16a GG) in seiner jetzigen Form geeignet sei, wenn die EU ein einheitliches Asylrecht beschließen wollte.
Nun muss man wissen, dass die der Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes von 2015 bis heute lediglich bei knapp 11.000 Asylsuchenden positiv Anwendung fand.
Absatz 2 des Artikels 16a GG wird hingegen permanent missachtet. Fast alle Asylbewerber, also Menschen, die an der praktisch offenen Grenze „Asyl“* sagen, dürften nach Artikel 16a GG Absatz 2 überhaupt nicht einreisen, weil sie aus der EU bzw. der Schweiz kommen. Dort wird niemand persönlich politisch verfolgt. Genau wie in vielen Durchreiseländern vorher auch nicht.
Da nimmt es unsere Politik mit dem 16a GG nicht mehr so genau.
Man dreht und wendet es, wie es gerade passt.
Ich nenne das Politik der Willkür!
Auf, auf: In Richtung DDR 2.0
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*Die allermeisten Menschen mit Schutzstatus (2018 ein Drittel der Antragsteller) wird dieser nach der Genfer Konvention zugesprochen. Dieser Status fällt weg, wenn der Fluchtgrund wegfällt. Deshalb ist es sehr verwunderlich, dass Innenminister Seehofer keine Syrer abschieben will. In Syrien ist es vielleicht nicht so nett, wie in Deutschland. Die Kriegshölle aber ist vorbei. Aus den umliegenden Staaten und Flüchtlingslagern kehren die Menschen schon lange zu hunderttausenden in ihre Heimat zurück. Der ein oder andere Syrer macht sogar Urlaub in seiner Heimat. Von Deutschland aus: Hier klicken.
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