Am 3.10.2018 habe ich meine Meinung (Hier klicken) …
Mehr… zur sogenannten Diesel-Einigung erläutert:
Weil der Jahresdurchschnittgrenzwert von 40 µg NO2/m3 Luft – es handelt sich um !! 40 Millionstel Gramm !! – im Verhältnis zum erlaubten und tatsächlich gemessenen cStundenmessgrenzwert von 200 µg NO2/m3 Luft viel zu gering angesetzt ist, sollte dieser nur theoretisch ermittelte Jahresdurchschnittsgrenzwert (Summe 8.760 Stundenmessungen geteilt durch 8.760) auf 100 µg NO2/m3 Luft angehoben werden.
Übrigens: Weder 40, noch 200 Millionstel Gramm des Reizgases Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft sind weder zu spüren, noch zu riechen. Von Luftverschmutzung oder dreckiger Luft in den Städten zu sprechen, ist propagandistischer Unsinn. Ab wann NO2 wirklich gefährlich wird:
„Wer Luft mit hohen Konzentrationen von 100 ppm* oder mehr einatmet, entwickelt innerhalb weniger Minuten Symptome einer akuten Intoxikation. Anfangs stehen die Reizwirkungen wie Husten, Halsschmerzen und Konjunktivitis im Vordergrund, dann kommen ZNS-Symptome wie Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen hinzu. Nach einem symptomfreien Intervall von einigen Stunden kann ein Lungenödem auftreten und zum akuten Atemversagen führen. Die maximale NO2 -Konzentration am Arbeitsplatz liegt heute bei 0,5 ppm (= 950 µg/m3). Quelle:Hier klicken
Am industriellen Arbeitsplatz also, wo Menschen 40 Stunden pro Woche arbeiten, sind dauerhaft 950 µg/m3 Luft (in der Schweiz sogar 6.000 µg NO2) erlaubt.
Allein das belegt den gesamten Widersinn der 40 µg im Jahresdurchschnitt.
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Eine Zusammenfassung der Diesel-NO2-Problematik: Hier klicken
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*0,5 ppm (parts per million) = 950 µg: 100 Teile NO2 auf eine Million Teile Luft entspricht 950X200 = 190.000 µg NO2 = HundertNeunzigTausend!!
** Kommentar im Dlf vom 3.10.2018:
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