… und andere Islamgläubige:
MehrWir als Zivilgesellschaft haben uns anlässlich des Tags der offenen Moschee den Koran näher angeschaut. Dabei sind uns einige Aussagen aufgefallen, die eklatant mit unserem Rechts- und Freiheitsverständnis und dem des deutschen Grundgesetzes im Widerspruch stehen. Wie beziehen uns im Folgenden auf den Koran in der Übersetzung von Max Henning, Reclam-Universalbibliothek Nr. 4206, Stuttgart, Ausgabe 1991. Da steht zum Beispiel:
„Er ist es, der seinen Gesandten mit … der Religion der Wahrheit gesandt hat, um sie über jede andere Religion siegreich zu machen.“ (Sure 61, Vers 9. Die Versnummern weichen bei anderen Koranausgaben ggf. leicht ab.)
„Und kämpfet wider sie [die Ungläubigen]…, bis alles an Allah glaubt.“(Sure 8,39)
„Sie [die Gläubigen] sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet werden.“ (Sure 9, 111)
„Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen.“ (Sure 8,55)
„Siehe, die Ungläubigen vom Volk der Schrift [d.h. Christen und Juden] … Sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“ (Sure 98,6)
„Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, … und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. (Sure 9, 5)
„Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. “ (Sure 47,4)
„O ihr, die ihr glaubt, nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden…“ (Sure 5, 51)
Dazu hätten wir von Ihnen gerne eine Stellungnahme. Sind Sie bereit, die folgenden Aussagen zu unterschreiben? Falls nicht, bitten wir im Namen der Zivilgesellschaft um Angabe von Gründen.
1. Falls Regeln des Koran oder der Scharia mit deutschen Gesetzen im Widerspruch stehen, gehen die deutschen Gesetze in jedem Einzelfall vor. Ja oder Nein?
2. Frauen und Männer sind in jeder Hinsicht gleichberechtigt. Frauen dürfen sich zum Beispiel genauso wie Männer scheiden lassen und ihren Beruf frei wählen. Ja oder Nein?
3. Nichtmuslime dürfen den Koran und Mohammed öffentlich kritisieren und sich über ihn lustig machen. Ja oder Nein?
4. Bestimmte Taten Mohammeds, zum Beispiel das Halten von Sklaven, der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen und das Töten von Andersgläubigen sind aus heutiger Sicht keine nachahmenswerten, sondern verwerfliche Handlungen. Ja oder Nein?
5. Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass man den Islam verlassen und frei zu einer anderen Religion wechseln oder offen ungläubig werden darf. Ja oder Nein?
6. Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass in liberalen Moscheen Männer und Frauen gemeinsam beten dürfen. Ja oder Nein?
7. Gewaltanwendung ist nur zur Selbstverteidigung beziehungsweise zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols erlaubt. Ja oder Nein?
8. Auch in einem mehrheitlichen moslemischen Staat darf sich die Rechtsstellung von Juden, Christen und Atheisten nicht verschlechtern und in keiner Weise von jener der Muslime unterscheiden. Ja oder Nein?
9. Homosexuelle haben das Recht, ihrer sexuellen Orientierung nachzugehen und dies auch öffentlich zu zeigen. Ja oder Nein?
10. Niemand darf eine Frau zwingen oder bedrängen, ein Kopftuch zu tragen oder sich ganz oder teilweise zu verschleiern. Ja oder Nein?
Abschließend: Haben Sie etwas dagegen, dass wir Ihre Antworten im Internet oder gedruckt veröffentlichen? (Falls doch, warum?)
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*Am 3.10. jedes Jahr
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