Jeder Bürger ist automatisch Organspender, es sei denn, er widerspricht zu Lebzeiten ausdrücklich.
Wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Organtransplantation ist die „Frische“ des Spenderkörpers. Deshalb wird angenommen, dass ein Mensch tot ist, wenn sein Gehirn keinerlei Funktion mehr ausweist, der sogenannte Hirntot eingetreten ist. Der restliche Körper hingegen muss weiterhin alle Vitalitätszeichen vorweisen, also noch leben, d. h. am Leben gehalten werden.
Zu dieser Problematik hören Sie bitte das extrem kluge Interview, welches der Dlf am 6.9.2018 mit der Medizinhistorikerin Anna Bergmann geführt hat:
Nachlesen können Sie das Interview, indem Sie auf das Bild unten klicken: