Persönlichkeitsrecht, das Recht auf freie Meinung, Versammlungs- und Pressefreiheit
Der Mann, der sich das Filmen seiner Person mehrfach und ausdrücklich verbeten hat, erfährt aktuell genau das, was er verhindern wollte:
Seine Person wird detailliert durch die Medien gezogen und mit allerlei virtuellem Unrat beworfen.
Was hat das mit dem Verfall von Demokratie und Rechtsstaat zu tun?
Offensichtlich wird von maßgeblichen Medien (Deutschlandfunk, WELTonline, Süddeutsche, FAZ), von gutgedanklichen Politikern ein bildmäßig festgehaltener Vorgang so umgedeutet, dass der „Schuldige“ der Mann ist, der sich das Filmen verbeten hat. Dieser Mann und natürlich später die Polizei gefährdeten die Pressefreiheit.
Selbstverständlich kriechen alle möglichen bekannten und bisher unbekannten Menschen mit Guten Gedanken hervor, die die Gelegenheit nutzen, um Pegida und die AfD zu diskreditieren.
Faktisch aber werden die Rechte des Mannes mit Füßen getreten. Mittlerweile ist bekannt, dass er Mitarbeiter des LKA Sachsen ist. Sein Konterfei ist nicht nur im Internet, sondern auch im ZDF ausgiebig gezeigt worden. Daraufhin wird seine Person „untersucht“: Er ist LKA-Mitarbeiter.
Genau das wollte der Mann nicht.
Das interessiert allerdings niemanden.
Kamera draufhalten, veröffentlichen und einen unbescholtenen Bürger durch den Dreck ziehen.
Für die Veröffentlichung von G20-Terroristen-Fotos hingegen bedarf es eines Gerichtsbeschlusses.
Bleibt die Frage, warum überhaupt gefilmt werden muss, wer zu einer Demonstration – es war nicht die Demo an sich – geht. Das Filmteam ist nicht ohne Weiteres als ZDF-Team zu erkennen. Es filmt zunächst von der anderen Straßenseite.
Es könnte auch der Verfassungsschutz sein, der übrigens auch diese Webseite wöchentlich scannt. Spätestens, wenn sich eine oder mehrere Personen beschweren, muss mit dem Filmen aufgehört werden. Stundenlanges Draufhalten ist m. E. ohnehin nicht legal.
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Meinungen zum Vorgang, die ich teile:
„Ob ein LKA-Angestellter, der privat an einer Pegida-Demonstration teilnimmt, gegen Dienstrecht verstößt, könnte bald eine Frage sein, die ein Dresdner Arbeitsgericht zu klären hat.“ Egal wie das Gericht entscheidet, wird er seinen Job bald los sein. Es muss ihm aber auch klar gewesen sein, welches Risiko er eingeht, wenn er als Angestellter im öffentlichen Dienst bei Pegida mitdemonstriert. „in unserem Land das Recht auf freie Meinungsäußerung“ Aha! Jedenfalls solange die Meinung linientreu ist… „Dann wurden andere Pegida-Aktivisten aggressiv, schlugen dem Kameramann sein Gerät aus der Hand. “ Wie man in dem Video unschwer erkennen kann, ist das schlicht gelogen. Niemand (außer natürlich dem Kameramann) hat die Kamera auch nur berührt. Warum wird nicht thematisiert, dass sich das ZDF gemäß § 22 und § 23 KUG strafbar macht, da es die Aufnahmen der Person gegen deren Willen veröffentlicht? „Von Angestellten wird dort eine „politische Treuepflicht“ verlangt. …“ Für Bundestagsmitglieder der Grünen und Linken, die bei der Antifa mitmarschieren, gilt das aber offenkundig nicht?!
Der gute Cem ist kein Verfassungsrichter um hier sich ein Urteil zu erlauben der über ein Schicksal eines Menschen entscheidet der wie jede andere Mensch in Deutschland sich sein Recht nimmt zu Demonstrieren wenn ihm was nicht passt! Der Journalistenverband ist eine Interessengruppe und kein Amt das entscheidet ob es Pressefreiheit-Verletzungen gab oder nicht!!! Und dem ZDF Journalisten würde ich mal empfehlen die DSVGO durchzulesen, die gilt nähmlich für ihn wie für jeden anderen, egal ob Webseitenbetreiber, Youtuber oder Journalist! Gesetze gelten für Alle!!!
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