Diesmal eine für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Frau Nora Markard:
„Es gibt ein paar Mythen, die derzeit propagiert werden, zum Beispiel, dass Frau Merkel 2015 die Grenzen geöffnet hätte und dass sie dadurch das Recht gebrochen hätte… Das ist ein Mythos, weil wir im europäischen Binnenmarkt nach dem Schengenrecht sowieso offene Binnengrenzen haben, das heißt, wir haben gar keine Grenzkontrollen und die darf man auch nur unter engen Voraussetzungen wieder einführen. Dass Frau Merkel die Grenzen geöffnet hätte, ist natürlich Quatsch. Sie hat keine Grenzschließung angeordnet.“
Schengen gilt unter der Voraussetzung, dass die europäischen Außengrenzen geschützt werden. Dass also keine illegalen Einreisen möglich sind (Außengrenzkontrollen nach einheitlichem Standard.).
Drittstaatsangehörige mit nationalem Aufenthaltstitel müssen sogenannte Schengen-Visa („Schengen-Visum“ der Visumkategorie „C“) bekommen. Dann dürfen sie sich für 90 innerhalb von 180 Tagenn im Schengen-Raum frei bewegen.
Das alles ist nicht der Fall. Vom Nichtbefolgen der Dublin-Verordnung III will ich hier gar nicht erst anfangen.
Also ist Schengen=Offene Binnengrenzen nicht mehr anzuwenden. Die Binnengrenzen dürfen/müssen kontrolliert werden.
Das hat Frau Merkel verhindert*.
Das was unsere Professorin sagt, ist Wortklauberei. Frau Merkel hat dem Chaos Tür und Tor geöffnet!
Was das Grundrecht auf Asyl anbelangt: Seit 2015 wurde gerade mal etwa 10.000 Menschen Asyl nach dem Grundrecht 16a GG zuerkannt. Das ist Fakt!
Offensicht hat die Professorin viele Gute Gedanken, doch leider wenig Ahnung:
[…] Es steht viel auf dem Spiel, wenn wir sagen: ‚Das Schicksal von Menschen ist uns egal, wenn sie nicht von hier sind.‘
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*Den genauen Hergang können Sie im Buch „Die Getriebenen“ von Robin Alexander (Seite 11 ff.) nachlesen: Die Bundespolizei war bereit die Grenzen engmaschig zu kontrollieren. Frau Merkel wollte dies nicht.
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