Dublin 3 regelt die Rückführungen …
… nicht berechtigt Eingereister.
Nach diesem Verfahren wird ein Rückführungsgesuch gestellt. Wenn dies bestätigt wurde, kann der Betreffende in das Erstaufnahmeland zurückgeführt werden.
Wie sieht die Realität aus?
Gibt es noch irgendwelche Fragen?
In Aachen sagt man zu so was: Dat iss en „Frittenbud´“.
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