Rechtsbruch mit Ansage

Morgen demonstriert die AfD in Berlin.

Ein Horror für unsere Menschen mit Guten Gedanken. Gilt das Demonstrationsrecht doch auch für die ´Rechten`. Und:

§ 21 des Versammlungsgesetzes lautet:

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bericht lesen: Hier klicken

Was sogenannte ´Linke` in Berlin – m. E. Staatsfeinde – nicht weiter stört. Und eine Uni, deren Schwester-Uni, die einen Bauarbeiter bereits wegen eines nicht genehmen Pullovers quasi rausschmeisst, ebenfalls nicht.

Die Polizei muss an den Symptomen doktern, sprich die Angreifer von Links zurückhalten. Sonst gäbe es Mord und Totschlag.

Die neue SA (Sozialistische Antifa) bleibt unbehelligt. Sie darf sogar trainieren.

Der Staat versagt wieder einmal!

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So weit ist es schon wieder in Deutschland:

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