Das Imperative Mandat

In den 70-er Jahren war an den Hochschulen die Debatte um das Imperative Mandat hochaktuell.

Können gewählte Vertreter einer Institution, eines Organs per Beschluss einer Vollversammlung verpflichtet werden, diesen Beschluss in der Institution, dem Organ umzusetzen?

Basisdemokraten setzten sich uneingeschränkt dafür ein. Andere sprachen sich für die Unabhängigkeit der Gewählten aus.

Das Thema ist heute in unserer verfassten Gesellschaft durch. Jede Institution, jede Partei kann abstimmen lassen so viel und so oft sie will.

Am Ende des Tages zählen die Ergebnisse, die in freier, geheimer Abstimmung/Wahl von den gewählten Abgeordneten erzielt werden.

Paradebeispiel ist das Scheitern von Heide Simonis. Ein Abgeordneter hat ihr die Stimme verweigert. Obwohl vorher alles ausgekaspert war. Da blieb  nach vier Wahlgängen nur die Frage: „Was wird aus mir?“ Antwort: Tanztante bei RTL.

Auch das Drama um Andrea Ypsilanti ist ein feines Beispiel für die Freiheit von Abgeordneten und  Intreganz in der Politik. Lesen Sie hierzu unbedingt das Buch „Die Vier“ von Volker Zastrow.

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Die Aufregung um irgendwelche Urwahlen, Mitgliederabstimmungen usw. ist vollkommen unnötig.

Lasst die Parteien  alle Möglichkeiten nutzen, um Stimmungen zu eruieren, um die Meinung ihrer Mitglieder herauszubekommen.

Bindend ist dies alles nicht.

Aber gefährlich. Wenn denn die Abgeordneten/Delegierten anders entscheiden, als das Parteivolk, die Fraktion usw. dann, ja dann kann es zu erheblichen Verwerfungen kommen. Im Fall Heide Simonis verlor die SPD die Regierung in Schleswig-Holstein. In Hessen ebenso.

Man erinnere sich  an Rudolf Scharping. Er wurde per Urwahl gewählt und später vom Parteitag gestürzt. Nach flammender Rede Oskar Lafontaines.

Da nutzte auch die Urwahl nichts mehr.

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