Diese Leute treiben mehr oder weniger offen ihr Unwesen in deutschen Großstädten. Allen voran Berlin und Bremen.
Man weiß, dass diese Menschen einen ungeheuren Psycho– und echten Terror betreiben.
Von der Drohung („Wir wissen, wo Du und Deine Familie wohnt!“) bis hin zu Tötungen unliebsamer, unbeugsamer Mitmenschen. Ich denke da an die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig, die m. E. von Clanmitgliedern umgebracht wurde (Mehr: Hier klicken).
Deshalb muss unbedingt und schnell eine spezielle länderübergreifende Bundes-Polizeitruppe (Vorbild GSG 9) aus ledigen, fähigen jungen Männern, geführt von erfahrenen Kriminalisten, aufgestellt werden, die unerschrocken und unbestechlich die hochkriminellen Clan-Strukturen aufbricht.
Und zwar so, dass den Clans die Lust vergeht, in Deutschland ihr Unwesen zu treiben.
Für Deutschland ist die GroKo-Posse relativ belanglos. Der Staat funktioniert auch so. Das, was im Argen liegt, die unkontrollierte illegale Zuwanderung geht so oder so weiter.
Das wird der CDU, der CSU der SPD spätestens bei den nächsten Wahlen vor die Füße fallen.
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Der komplette Text des Sondierungspapiers:Hier klicken
Die Partei legt im Bundestag einen Antrag – Antrag lesen: Hier klicken – vor.
Angeblich minderjährige Flüchtlinge …
… sollen obligatorisch hinsichtlich ihres Alters überprüft werden.
Dafür erntete die Partei breiten Widerspruch: Die stellvertretende Unionsfraktionschefin Nadine Schön (CDU) warf der AfD vor, nur einen „Aufhänger“ zu suchen, um pauschal gegen Flüchtlinge hetzen zu können. Schön kritisierte den Vorstoß der AfD als „polemisch“.
Sehen Sie sich bitte die 10-minütige Rede von dem im ursprünglichen Beruf leitenden Oberstaatsanwalt Johannes Reusch an. Beurteilen Sie selber, wo und wie der Mann da pauschal hetzt. „Polemik“ ist weder im Antrag, noch sonstwo erkennbar. Es geht um richtig Geld und dessen Verschwendung. Durch Lügen und Tricksereien. Fertig.
Selbstverständlich gibt es eine Antwort auf den Antrag.
Nadine Schön von der CDU/CSU-Fraktion erklärt, warum sie und ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werden.
Sie [die AfD-Abgeordneten] ließen die schlimmen Erlebnisse vieler junger Flüchtlinge unerwähnt und äußerten sich nicht zur notwendigen Hilfe.
Gut, die Hilfe bekommen die angeblich Minderjährigen ja nun seit Jahren zur Genüge.
Unberechtigterweise.
Dass dahinter ein Geschäftsmodell der Flüchtlingsindustrie steckt – immerhin fallen für einen Minderjährigen 6.000 €/Monat an – interessiert die Dame weniger. Auch warum die Regierung bisher nur Papiere entworfen, aber faktisch gegen den Missbrauch nichts unternommen hat, darauf bleibt Nadine Schön die Antwort schuldig. Okay, sie braucht ja persönlich nichts bezahlen. Sie verfügt lediglich über das Geld anderer Leute: Unser (Steuer-) Geld!
Das sind dann nicht nur Vater Mutter und unverheiratete, minderjährige Geschwister:
Das ist der komplette Clan.
Monika Hohlmeier, Europaparlamentarierin der CSU, ganz zum Schluss in
einem Interview mit der WELT:
Hohlmeier: SPD, Linke und Grüne haben im Ausschuss mehrheitlich gegen uns die Erweiterung des Familienbegriffs beschlossen. Das halte ich für völlig falsch. Die Zusammenführung von Familien darf sich nur auf Eltern und minderjährige Kinder beschränken und nicht auf erwachsene und womöglich noch verheiratete Geschwister. Das wäre ein Anreiz, ganze Clans illegal nach Europa zu bringen. Darüber wird jetzt verhandelt. Aber dieser gefährliche Unsinn wird so nicht zum Gesetz werden, da bin ich zuversichtlich.
Hoffentlich behält die gute Frau Recht. Sonst schafft sich Deutschland noch bis Ende 2020 ab.
Aber auch das bereits geltende Recht ist bzgl. des Familiennachzugs recht „knackig“:
Hohlmeier: […] CDU und CSU treten klar im EP dafür ein, dass auch weiterhin nur Eltern und ledige, minderjährige Kinder als Familie gelten. Eine Familienzusammenführung von Eltern und Kindern, die sich bereits in der EU befinden, gehört bereits jetzt zu den bisherigen Rechtsvorschriften. Schon jetzt gilt, wenn ein Kind in Deutschland lebt und sein Vater in Griechenland, müssen sich beide Länder darauf verständigen, wer für das Asylverfahren zuständig ist und ob der Vater nicht möglicherweise nach Deutschland kommen darf.
Wie sich ein EU-Gesetz mit erweitertem Familienbegriff, es wird m. E. Zeit, dass die – man darf ja träumen – EU schnellstmöglich komplett geschreddert wird, auswirken würde, ist ganz aktuell in den Aachener Nachrichten zu lesen.
Wie naiv – oder ist es, wie ich vermute, eiskalte Berechnung – die EU bzgl. der Verteilung von Flüchtlingen auf die Staaten der EU ist, erstaunt immer wieder.
Fakt ist, dass Deutschland den Löwenanteil der Flüchtlinge und damit auch des Familiennachzugs – egal ob erweitert oder nicht – aufnimmt.
Nicht mal die 120.000 Menschen – beschlossen 2015 – konnten bis heuteverteilt werden. Und wenn denn jemand z. B. nach Lettland „verteilt“ wurde, dann machte er/sie sich schnellstmöglich auf den Weg nach Deutschland. Was ja dank offener Grenzen überhaupt kein Problem ist.
Danke Frau Merkel, danke EU, danke liebeMenschen mit Guten Gedanken.
…. was wissenschaftlich vollkommen zweifelhaft ist.
Wenn ein Wert von
200 µg NO2/m3 Luft maximal in einer Messstunde = Stundenmessgrenzwert
erlaubt sind, ist die Festsetzung eines
Jahresdurchschnittsgrenzwertes von 40 µg NO2/m3 Luft
vollkommen unsinnig.
Zumal die Menschen der real gemessenen und mit dem obigen Stundenmessgrenzwert dokumentierten mehr oder weniger stark ´belasteten` Luft ausgesetzt sind und nicht dem theoretischen Jahresdurchschnittsgrenzwert.
Der Widersinn zeigt sich an einem Beispiel: In der Schule gilt „Ausreichend=4“ als ausreichend. Der Schüler, der in allen Fächern ein ausreichend erreicht hat, wird versetzt. Nein, die Schule geht hin und sagt: ´Du musst im Durchschnitt aber ein „Gut=2“ haben. Du hast aber nur eine „4“ im Durchschnitt. Deshalb keine Versetzung.` Alles klar?
Hinzu kommt, dass die Bestimmung des Jahresdurchschnittsgrenzwertes eines Ortes lediglich mit dem Wert einer einzigen Messstelle erfolgt. Der mit dem höchsten Wert NO2. Dieser wird auf die ganze Stadt übertragen.
Wenn denn schon mit Durchschnittswerten gearbeitet wird, wäre es nur recht und billig, es wäre wissenschaftlich konsequent, dann auch den Durchschnitt aller Messstellen einer Stadt zu ermitteln. Dann käme man zu z. T. viel geringeren Werten. Viele Städte würden aus der Liste herausfallen, weil der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2 unterschritten würde. Da wären z. B.
Auch andereangeblicheHoch-NO2-Städte würden erheblich geringere Konzentrationen ausweisen. Zwar noch über 40 µg NO2. Doch dieser Grenzwert ist ohnehin willkürlich bzw. politisch motiviert. Der Bezug zu den realen Stundenmessgrenzwerten ist wie belegt vollkommen unplausibel (siehe oben).
Nun also kommt die EU daher:
„Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet gegen Mitgliedstaaten, die gegen das Gesetz verstoßen. Darunter ist Ihr Mitgliedstaat“, heißt es.
Leider habe das nichts genutzt. „Trotz dieses laufenden Verfahrens bestehen nach wie vor erhebliche und anhaltende Überschreitungen. Die bisher unternommenen oder geplanten Maßnahmen haben die Situation bei Nichteinhaltung nicht verbessert.“
Wegen der Dringlichkeit des Problems und des anhaltenden Mangels an Fortschritten werde daher zu einer Runde nach Brüssel eingeladen. Bereits im Vorfeld sollen die Ministerien die Kommission darüber informieren, „wie und bis wann sie die Einhaltung der Grenzwerte erreichen wollen“.
Das ganze ist nicht nur ein Märchen, es ist ein Witz, ein ganz schlechter Witz.
So meint der Kommentator Michael H. zum Bericht rechts:
„Jährlich zwei Großstädten“ eben. Und eine davon wird eine ausschließlich von männlichen Siebzehnjährigen (gerne auch mit grauen Schläfen) bewohnt. Das Vermeidungsverhalten der weiblichen Bevölkerung ist bereits jetzt nicht mehr zu übersehen. Ich kenne keine einzige Frau, die bei Nachts noch alleine unterwegs ist, und seien es nur ein paar hundert Meter. Das eilige Wechseln der Straßenseite bei entgegenkommenden „Männergruppen“ ist auch bereits Routine.
Komentator Car. A. meint:
Was mich stört ist, dass es seit zwei Jahren überhaupt keine ernsthaften Bestrebungen gibt das Ganze zu drosseln. Zuerst könnte man ja mal die Geldleistungen drastisch reduzieren, aber selbst das kriegt man nicht hin, während man in Österreich und der Schweiz dies bereits getan hat.
Viel zu hoch … aber doch zufälliger Weise ist die Zahl genau unter den 200.000 geblieben. Natürlich hat das nichts mit den GroKo Verhandlungen zu tun … oder gar mit der Landtagswahl in Bayern … nein, niemals nicht.
Nur ein kleiner Ausschnitt aus den Kommentaren. Lesen Sie den Bericht.
Die zusammengefasste Berechnung des prozentualen Anteils der Menschen ohne Schutzstatus in 2015 und 2016 finden Sie ganz unten.
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Die Asylgeschäftsstatistik Dezember 2017 des BAMF und viele weitere aktuelle Zahlen zur Flucht nach Deutschland finden Sie, indem Sie auf das Logo rechts klicken.
Mehr als jedem zweiten Antragsteller wird ein Schutzstatus verweigert. Die Schutzquote beträgt nur noch 43,4 %.
Beachten Sie auch die Anerkennung von Asylsuchenden nach Artikel 16a Grundgesetz (GG). Einschließlich2015 haben lediglich 8.508 Menschen diesen Schutzstatus erhalten. Das Gerede, dass das GG keine Obergrenze hergebe, ist reine Augenwischerei. Bzgl. des Schutzartikels16a GG ist überhaupt keine Obergrenze nötig.
Detaillierte Aufschlüsselung von Schutzgründen und Staaten Januar bis Dezember 2017: Hier klicken
ZurVerteilung von Asylbewerbern erhalten Sie hier wichtige Informationen.
Viele weitere Informationen zum Thema Asyl und Migration in Deutschland allgemein finden Sie im aktuellen Kompendium Dezember 2017
Einfach auf das Logo oben klicken.
Hier die aktuellen Zahlen International für das Jahr 2017 bisher:
Die Asylgeschäftsstatistik des BAMF 3/2016 mit den kumulierten endgültigen Zahlen international des Jahres 2015 hier.
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Beachten Sie bitte meine Berechnung anhand der BAMF-Zahlen2015 & 2016 zum prozentualen Anteil der Menschen, die 2015 und 2016 einen Schutzstatus zugesprochen bekommen haben:
Über 40% der Menschen, die einen Antrag gestellt haben, haben keinen Schutzstatus zugesprochen bekommen. Das wären mit 40% hochgerechnet nach der offiziellen – angeblich richtigen, faktisch aber viel zu geringen – Zahl von 1.170.000 Menschen in 2015 und 2016 etwa
468.000 Menschen ohne Schutzstatus.
Berechnung vollkommen honorarfrei, weil vollkommen einfach. Dafür braucht es kein McKinsey.