Bürgerversicherung grundgesetzwidrig!?

Bürgerversicherung ist ein feiner Begriff.

Der hört sich gut an. Wie „bürgerfreundlich“ zum Beispiel. Viel besser als „Kopfpauschale„.

Viel Zustimmung generiert sich also allein aus dem Begriff. Ahnung haben die wenigsten Menschen. Ahnung, was Bürgerversicherung bedeutet. Ein Blick nach England würde da helfen. Nur, dass der NHS dort frei ist. Während hier noch bezahlt werden müsste. Für ein System, dass konkurrenzlos immer schlechter wird. Und dann sind da noch die rechtlichen Bedenken:

Bericht lesen: Hier klicken

„Zusammengefasst: Die Einführung einer gesetzlichen Bürgerversicherung, wie sie der SPD vorschwebt, ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Sie sprengt das funktionierende System einer bipolaren Versicherungsordnung auf dem Gebiet der Krankenversorgung und greift eindeutig in zwingende grundrechtliche Schutzversprechen von privaten Krankenversicherungsunternehmen einerseits wie privaten Versicherungsnehmern andererseits ein.“ meint Rupert Scholz auf WELTonline.

__________________________________________

Mehr: Hier klicken

__________________________________________

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert