am 27.10.2017 entdeckte ich an der Bushaltestelle Normaluhr in Aachen an einem Laternenpfahl ein Plakat (Bild rechts), welches auf das Recht auf saubere Luft hinweist.
So weit so gut.
Schauen wir nun mal auf die Informationen, die unter den Recht auf saubere Luft stehen.
Da ist von einem Grenzwert die Rede. 40 µg NO2/m3 Luft soll er betragen.
In Bezug auf die Zweiwochenmessung ist dieser Grenzwert nicht korrekt.
Bei den 40 µg handelt es sich um den zugelassenen JahresdurchschnittsgrenzwertNO2/m3 Luft.
Sie, die GRÜNEN, haben 2 Wochen lang gemessen. Für solche Messungen gilt der Stundenmessgrenzwert in Höhe von 200 µg NO2/m3 Luft. Der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2/m3 Luft ist nicht anzuwenden!
Außerdem:
Es ist mir schleierhaft, wie behauptet werden kann, dass gemessene 37,9 µg NO2/m3 Luft zu viel sind. Diese „Menge“ NO2 liegt sowohl unter den 200 µg, als auch unter den nicht anzuwendenen 40 µg JAHRESdurchschnittswert.
37,9 µg sind 37,9 Mikrogrammsind 37,9 Millionstel Gramm.
Umgerechnet in parts per million (ppm) sieht die Rechnung so aus:
1.900 µg NO2 = 1,9 mg (Milligramm) NO2 entsprechen einem Teil NO2 auf eine Million Teile Luft.*
Der Bezug zu den gemessenen 37,9 µg NO2:
Wenn 1.900 µg NO2 ein Teil NO2 auf eine Millon Teile Luft ist, wieviele Teile Luft kommen dann auf 37,9 Millionstel Gramm? Nach Adam Riese und mit einem Dreisatz sind es etwas mehr als 50 Millionen Teile Luft, in denen sich dann 1 Teil NO2 befindet. Probe:
50, 13 X 37,9 µg NO2 ergibt exakt 1.899, 927 µg NO2, was einem Teil NO2 auf eine Million Teile Luft entspricht.**
Haben Sie jetzt noch Fragen zu den Anführungszeichen beim Begriff „Menge“?
Es ist schon verdammt wenig NO2 in der Luft an der Haltestelle Normaluhr. Die Luft ist faktisch sauber!
Schauen wir nun mal die offiziellen Werte der Messtelle Wilhelmstr. in Aachen an.
Die Stundenmesswerte, die jeden Tag 24 X per Stundenhöchstwert dokumentiert werden. Hier sind sie:
Klicken Sie bitte hier, öffnen die Datei und gehen Sie zur Spalte AM. Sie werden keinen Wert finden, der über den erlaubten 200 µg NO2/m3 Luft liegt. Und nur wenige, die über 100 µg liegen.
Dass Aachen dennoch zu den potentiellen „Fahrverbotsstädten“ gehört liegt an folgendem:
Obwohl der erlaubte Stundenmessgrenzwert bei200 µg NO2/m3 Luft plus 18 Überschreitungen liegt, werden als Jahresdurchschnittsgrenzwert (= die Summe aller Messungen durch die Anzahl der Messungen eines Jahres) vollkommen unplausible
40 µg/m3 Luft
festgelegt.
Das ist so, als wenn in der Schule die Note „Befriedigend“ zur Bescheinigung eben einer befriedigenden Leistung pro Fach genügt. Für die Versetzung aber ein Notendurchschnitt von „Sehr Gut“ über alle Fächer nötig ist.
Mein Fazit:
Entweder haben die für die „Luft“ zuständigen Mitarbeiter, Mitglieder oder Kollegen bei den GRÜNEN wenig bis keine Ahnung, oder – viel wahrscheinlicher – die Bevölkerung soll schlicht und ergreifend hinter die berühmte Fichte geführt werden. Und sie wird es. Genau mit solchen Aktionen. Angstmache mit falschen Grundlagen, mit Fakes.
Das (hinter die Fichte geführt) wird sie in Sachen „saubere Luft“ durchaus nicht nur von den GRÜNEN in Aachen, sondern von so wohl- und wichtig klingenden Institutionen wie das Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt. Es geht ja um eine „Gute Sache“. Da dürfen Fakten und Realität schon mal zurechtgebogen werden.
Diese Institutionen geben z. B. eine Liste mit den Städten heraus, deren Jahresdurchschnittsgrenzwert insgesamt über 40 µg NO2/m3 Luft liegt.
Die Liste (rechts) ist insofern Fake, weil lediglich der Wert der Messtelle in der jeweiligen Stadt aufgeführt wird, der am höchsten ist.
Alle anderen Messungen der Stadt werden geflissentlich vernachlässigt. Ein Durchschnitt wird hier nicht gebildet.
Der höchste Wert wird einfach auf die gesamte Stadt übertragen.
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Belege und Quellen für meine Behauptungen, viele weitere Erläuterungen und Analysen – insbesondere auch für Aachen – finden Sie, indem Sie hier klicken.
Wenn ich falsch liege, wenn Sie Fehler finden, benachrichtigen Sie mich bitte. Ich wäre Ihnen dankbar! Wahrscheinlich aber ist, dass ich – wie von Ministerium und Umweltamt – nichts mehr von Ihnen höre. Zumindest nicht in der Sache.
Freundliche Grüße
Rüdiger Stobbe, alleiniger Betreiber des Politikblogs MEDIAGNOSE
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*Lesen Sie hierzu den höchst bemerkenswerten Artikel:Hier klicken
**Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Wir nehmen eine Zuckerwürfel mit einem Zentimeter Kantenlänge. Dieser Würfel passt exakt Eine Million mal in einen Würfel mit einem Meter Kantenlänge. Einer dieser Zuckerwürfelchen ist demnach Ein ppm (part per million).
Oben haben wir berechnet, dass gut 50 X 37,9 µg NO2/m3 Luft Einem ppm entspricht.
Was– wenn man bei der Sendung mit der Maus gut aufgepasst hat –nichts anderes bedeutet, dass sichein Teil NO2 erst in gut 50 m3 Luft befindet.
Das entspricht einem Würfel von 3,7 Meter Kantenlänge.
Oder, um bei unseren Zuckerwürfelchen zu bleiben:
Dieses Würfelchen würde sich in anderthalb der größten Tanklastzüge oder in einem Zimmer von 4 X 5 Metern bei einer Raumhöhe von 2,5 Metern verlieren.
Genauso wenig, wie das Zimmer zuckerverseucht ist, genau so wenig ist Luft mit 37,9 µg NO2/m3 Luft unsauber, giftig, gefährlich oder gar gesundheitsschädlich.
Arbeitnehmer in Industrie und Handwerk dürfen übrigens 950 µg NO2/m3 Luft ausgesetzt sein. In der Schweiz sind es 6.000 µg= 6 mg!! Arbeitnehmer im Büro immerhin durchschnittlich 60 µg NO2/m3 Luft pro Woche.
Erlaubter Grenzwert im Freien ist der Stundenmesswert 200 µg NO2. Dieser darf sogar 18 X pro Jahr, also 18 Stunden pro Jahr überschritten werden.