Am 1.8.2017 hat das Umweltbundesamt …
sich ausdrücklich und ausführlich zu der erheblichen Differenz zwischen NO2 Grenzwert Frischluft und Arbeitsplatz geäußert. Hier klicken.*
Das Amt stellt die These auf, dass der Aufenthalt am Arbeitsplatz begrenzt sei. So halte sich ein Arbeitnehmer in aller Regel nur 40 Stunden pro Woche am Arbeitsplatz auf, während am Messfeld in der Innenstadt Personen, vor allem auch empfindliche wie Kinder und Kranke, auch dauerhaft dem NO2 ausgesetzt seien.
Das ist eine steile These. Denn:
Zum einen werden die zulässigen Grenzwerte (bis 200 µg NO2/m3 Luft plus bis zu 18X Überschreitung dieses Wertes) an den Messpunkten in aller Regel nicht überschritten, zusätzlich schwanken sie sehr oft in einen niedrigen Bereich, wie die Beispieltabelle NRW – Messpunkte für ein Jahr zeigt.
Zum anderen halten sich Personen in den Bereichen, an denen gemessen wird, eben nicht regelmäßig und lange auf. Ganz im Gegensatz zum Arbeitsplatz, wo 40 Stunden doch ein Hausnummer sind. Und der 23,5 – fach höhere Wert auch.
Beim Büroarbeitsplatz sind es immerhin noch 60 µg NO2/m3 Luft im Wochenmittel, also zumindest nochmal 50% mehr als in der Außenluft.
Wenn Sie sich mal einen „kritischen“ Messpunkt anschauen wollen, nehmen Sie einfach den Messpunkt Wilhelmstraße in Aachen (Kürzel VACW in Spalte AK).
Im Bereich Aachen Wilhelmstraße ist auch ein Fahrverbot im Gespräch. Was die Werte m. E. nicht hergeben.
Lediglich der m. E. Politische Jahresdurchschnittsgrenzwert NO2 wird überschritten. Dieser liegt für unser Beispiel Aachen Wilhelmstr. bei 49 µg NO2/m3 Luft in 2016.
49 µg = 49 Mikrogramm bedeutet übrigens 49 Millionstel Gramm auf einen Kubikmeter Luft.
Wenn Sie sich für NRW die jeweils aktuellen Messwerte anschauen wollen, klicken Sie bitte hier. Sie finden dort auch die Kürzel für alle anderen Messtellen in NRW.
Auffallend ist, dass bei den Stundenmessungen kaum Erhöhungen in den orange-roten Bereich festzustellen sind. Allermeistens liegen die echt gemessenen Werte im blauen sprich grünen Bereich.
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*Eine kritische Würdigung des Berichtes des UBA vom 1.8.2017 zu den markant unterschiedlichen Grenzwerten NO2 an der frischen Luft und an manchen Arbeitsplätzen werde ich als Nachtrag zur Ausarbeitung NO2 noch diese Woche vorlegen.
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