In der Nachrichtensendung von RTL (´RTL-Aktuell`) vom 28.5.2017 wird ab Minute 4:30 von einem jungen Mann, Celal, berichtet, der fleißig mittels Rap-Musik Deutsch lernt. Er ist Syrer. Seine Familie lebt in einem Flüchtlingslager in der Türkei. Der Junge wurde – weil er wohl der Kräftigste und Cleverste ist- von der Familie ausgewählt, den Weg nach Deutschland zu wagen. Dann sei es leichter die Familie nachzuholen.
So wird berichtet. So wird es sein.
Übrigens: Unterbringung und Versorgung eines unbegleiteten minderjährigen „Flüchtlings“ kosten um die 5.000 /Monat.
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Etwa zwei Drittel aller Menschen, die angeblich politisch verfolgt werden oder aus der „Kriegshölle“ (s.o.) nach Deutschland einreisen – offiziell 13.000 Menschen pro Monat plus Dunkelziffer, also praktisch eine Kleinstadt pro Monat- haben keinerlei Ausweispapiere.
Der Bundestag hat beschlossen,dass die Smartphones – hat jeder interessanterweise jeder „Flüchtling“ – von Menschen ohne gültige Identifikationspapiere zwecks Bestimmung der Herkunft „ausgelesen“ werden dürfen.
Das Auslesen der Geräte darf allerdings nur von Volljuristen, Menschen mit der Befähigung zum Richteramt, vorgenommen werden. Davon gibt es naturgemäß nur wenige. So wird eine sinnvolle Maßnahme „aus Datenschutzgründen“ zu Tode geritten.
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Zum Schluss noch eine aktuelle Reportage des Deutschlandfunks.
Achten Sie bitte darauf, was der junge Mann zum Kalender und seinem Alter meint, und wie er später argumentiert, um in Deutschland bleiben zu dürfen.
Ein bemerkenswerte intellektuelle Weiterentwicklung, oder?
Dennoch, der Antrag wird abgelehnt. Es folgen die Schlusssätze durch die Autorin der Reportage:
„Attaulah Baloz sitzt auf dem Fußboden, den Kopf in die Hände vergraben. Mit dem Deutsch war es in den letzten Wochen vorangegangen – drei Tage in der Woche Unterricht in der Willkommensklasse, zwei Tage in einem Kurs für Analphabeten. Gerade hatte ihn der Deutsche Cricket-Bund als Mitglied akzeptiert. Und nun die Ablehnung seines Asylantrags.
´Meine Freunde und meine Betreuer haben die Balkontür verschlossen, damit ich nachts nicht auf schlimme Gedanken komme. Sie haben auch alle scharfen Gegenstände weggeschlossen, damit ich mich nicht verletze.`
Attaulah Baloz ist nicht allein. Trotz seiner 18 Jahre darf er noch in einem Wohnprojekt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben. Sozialpädagogen kümmern sich um ihn, suchen jetzt einen Anwalt, um Klage gegen den Asylbescheid einzureichen. Dann könnte er vorläufig in Deutschland bleiben.
´Ich kann nicht zurück nach Afghanistan, auch nicht an einen anderen Ort. Nirgendwo dort ist ein sicheres Leben für mich möglich. Wenn es so wäre, hätte ich meine Familie und mein Land nicht verlassen. Die Flucht nach Deutschland war lebensgefährlich. Das hätte ich nicht auf mich genommen, wenn in Afghanistan ein sicheres Leben für mich möglich wäre.`“
Der Mann kennt den Kalender nicht, er weiß nicht, wie alt er ist, aber er kann den letzten Satz formulieren.
Gut, dass der Antrag abgelehnt wurde, oder?
Nein, jetzt wird bis zur letzten Instanz prozessiert, …
… dann wird der Mann, weil er ja „bereits gut Deutsch kann“, geduldet. Später holt er seine Familie nach. Denn so alleine in Deutschland, das hilft nicht bei der Integration.
Die letzten drei Sätze sind selbstverständlich reine Spekulation von mir.