Der Richter ordnete Untersuchungshaft an.
Immerhin. Der bereits „polizeibekannte Mann“, ein Serientäter, Alter 19, wurde endlich festgesetzt.
Vielleicht sollte das Gericht mal § 53 Aufenthaltsgesetz zur Anwendung bringen:
„(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.“
Wäre doch nicht dumm, oder?
Gleiches Verfahren bei Drogen- und Menschenhändlern und all´ die unangenehmen kriminellen Typen, die wir hier nicht brauchen.
Oder ist das jetzt „rechts“?
Wenn ja, dann ist Deutschland nicht zu helfen.
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