… falsch verstandene Toleranz.
Unserer Menschen mit Guten Gedanken. Die es sich – wie ich bereits in meinem Artikel „Man muss nur Wollen wollen“ – dargelegt habe, auch in der Justiz gemütlich gemacht haben.
Nun ja, die Damen und Herren Richter sind unabhängig.
Das ist gut so.
Da sie aber wesentlicher Bestandteil des Staatswesens sind, kann behauptet werden, dass sie „behutsam“ – ich nenne es fahrlässig – mit zum
Staatsversagen in Sachen ´ Flüchtlinge`, Islam und Terrorismus
beigetragen haben.
Darüber sollte die Richterschaft mal nachdenken. Nur ein paar Minuten. Schafft sie. Bestimmt.
„[…]Die Erfahrung zeigt, dass Richter behutsam damit sind, eine solche Maßnahme zu erlauben. Dabei geht es vor allem um den Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes. Dieser kommt in Betracht, wenn von einem Ausländer eine besondere Gefahr für die Bundesrepublik oder eine terroristische Gefahr ausgeht.
Anders aber, als mancherorts zu lesen war, ist die Anwendung alles andere als üblich: Der Bund zum Beispiel hat es in den vergangenen Jahren nicht getan. Und auch jene Länder, in denen die meisten Gefährder gemeldet sind, haben auf diese „Abschiebungsanordnung“ in keinem Fall zurückgegriffen: weder Bayern noch Baden-Württemberg, Berlin oder Nordrhein-Westfalen, wie die Innenministerien der „Welt“ erklärten.[…]“ Quelle: Artikel links oben anklicken.
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