….. praktisch jeder, der mit „Löhnen im Bereich Minijob“ zu tun hat, kennt das Problem:
Eine sachgerechte Aufzeichnung war bisher so ziemlich unmöglich. Die allermeisten Minijobber haben keinen richtigen Arbeitsvertrag. Es existiert lediglich die Vorgabe von Stundenlohn und Höchstarbeitszeit/Monat, welche sich an der Minijobentgeltgrenze 450,- €/Monat orientiert.
Feiertagsbezahlung, Urlaubs- oder Krankengeld werden oft nicht gewährt. Allein deswegen nicht, weil niemand so genau weiß, wie die Entgelte richtig berechnet werden. Die unregelmäßigen Arbeitszeiten machen dies sehr schwierig.
Im Rahmen eines Projektes „Aufzeichnungspflicht Minijob“ für die Fa. Löschmann & Claßen GbR in Aachen hat sich der Betreiber dieses Blogs geraume Zeit mit der Problematik intensiv beschäftigt.
Herausgekommen ist die
Lösung des Problems „Aufzeichnungspflicht Minijob“.
Mit dem Arbeitszeitprogramm Minijob 2016 kann jeder Arbeitgeber, Buchhalter, Steuerberater, Personalsachberbeiter usw.der Aufzeichnungspflicht Minijob problemlos nachkommen. Es ist so einfach wie der Eintrag in ein Datenblatt. Hinzu kommt:
Kostenfreie, uneingeschränkte Nutzung.Mehr Info: Auf Button klicken
2 Varianten (PLUS und VARIOPLUS)
Sehr einfache Bedienung: Wie Stundenzettel z. B. datev