- Seit Anfang 2015 gibt es den Mindestlohn.
- Seit Anfang 2015 gibt es die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers bei jedem Minijob.
Arbeitgeber, Buchhalter, Steuerberater, Personaler, …..
….. praktisch jeder, der mit „Löhnen im Bereich Minijob“ zu tun hat, kennt das Problem:
Eine sachgerechte Aufzeichnung war bisher so ziemlich unmöglich. Die allermeisten Minijobber haben keinen richtigen Arbeitsvertrag. Es existiert lediglich die Vorgabe von Stundenlohn und Höchstarbeitszeit/Monat, welche sich an der Minijobentgeltgrenze 450,- €/Monat orientiert.
Feiertagsbezahlung, Urlaubs- oder Krankengeld werden oft nicht gewährt. Allein deswegen nicht, weil niemand so genau weiß, wie die Entgelte richtig berechnet werden. Die unregelmäßigen Arbeitszeiten machen dies sehr schwierig.