Wenn ein Mann oder eine Frau einem Arzt erzählt, ihm/ihr sei von wem auch immer geoffenbart worden, er/sie solle sich in die Luft jagen und möglichst viele Ungläubige mitnehmen, dann hat dieser Arzt, es kann natürlich auch eine Ärztin sein, die ´verdammte Pflicht und Schuldigkeit`, dies der Polizei umgehend zu melden.
Falls Mediziner – aber auch andere zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen – dies nicht täten, machten sie sich der Beihilfe zum Mord schuldig. Was qualitativ ein etwas massiveres Verbrechen wäre, als das Missachten der Schweigepflicht.
Ist doch relativ einfach, oder?
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