Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) , Dr. Heinrich Bedford – Strohm forderte unlängst einen bundesweiten, einen flächendeckenden Islamuntericht. Nicht nur für Grundschüler, sondern auch in den weiterführenden Schulen, berichtet u. a. Zeit-Online:
„Das sei die beste Möglichkeit, junge Muslime vor dem Einfluss von radikalen Fundamentalisten zu schützen, sagte der Münchener Landesbischof. […] In der Verantwortung für die Gestaltung des Unterrichts sieht der Landesbischof die islamischen Verbände.“
Das hört sich gut an!
Ist es aber wirklich sinnvoll, einen flächendeckenden Islamunterricht einzuführen? Sind Islam, der nichtextreme, der ´unpolitische` Islam, und das bundesdeutsche Grundgesetz (GG) miteinander vereinbar? Diesen Fragen geht dieser Artikel nach. Journalistisch, nicht wissenschaftlich.
Beispielhaft möchte ich auf Informationen von zwei islamischen Organisationen zurückgreifen, um herauszufinden, was Unterrichtsinhalt sein könnte.
„Frau und Islam“ erscheint mir schwerpunktmäßig in diesem Zusammenhang sinnvoll.
Anschließend wird die salafistische Sicht auf die Rolle der Frau im Islam beleuchtet. Dazu greife ich auf Ausführungen von Prof. Dr. Susanne Schröter zurück, die ganz sicher nicht als eine Gegnerin des Islam bekannt ist.
Zum Schluss werden verschiedene Stimmen zu Wort kommen, die sich mit der Thematik befasst haben.
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle bereits ein Interview, das Sabatina James auf Phönix mit Michael Hirz innerhalb der Sendereihe „Im Dialog“ geführt hat. Dieses Interview schließt den Artikel ab.
Einer der Islamverbände, der immer wieder in Medien, auf der politischen Bühne auftaucht, ist der Zentralverband der Muslime in Deutschland. Er wird von Aiman Mazyek geführt.
Herr Mazyek versteht es geschickt, seinen Verband so zu präsentieren, dass der Eindruck entsteht, er repräsentiere die Mehrheit der Muslime in Deutschland. Ob der Zentralrat das wirklich tut, sei mal dahingestellt.
Entscheidend ist, dass dieser Verband in Medien und Politik so auftritt.
Das Islamische Zentrum in München ist eine der ältesten, wenn nicht die älteste Manifestation des organisierten Islam in Deutschland. Deshalb wird das Islamische Zentrum München berücksichtigt.
Beiden Institutionen ist gemein, dass es sich in jedem Fall um gemäßigte Vertretungen des Islam handelt.
Extreme Auslegeungen ist ihnen in keinem Fall zu unterstellen.
Deshalb wären sie m. E. gut als Grundlagenlieferant für Unterrichtsinhalte für den angedachten flächendeckenden und alle Schulformen umfassenden Islamunterricht geeignet.
Das Frauenbild und mehr in den beiden Institutionen
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Zentralrat der Muslime in Deutschland
Auf der Seite www.islam.de , die vom Zentralrat betrieben wird, ist ein sehr ausführlicher Frage-Antwort-Apparat (FAQ) zum Islam vorhanden.
Das Thema „Frau im Islam“ durchzieht nicht nur den gesamten Text, dem Thema ist sogar ein besonderes Kapitel gewidmet. Auffallend ist, dass die islamische Welt in
´halal` = Erlaubt! und ´haram` = Verboten!
eingeteilt ist. Die Religion greift in alle Bereiche des täglichen Lebens/Zusammenlebens ein.
Sie ist in diesem Sinne totalitär.
Der Zentralrat anerkennt das Grundgesetz, weil es der islamischen Religionsausübung nach seiner Meinung keine Hindernisse in den Weg stellt. Sollten Rechtsvorschriften erlassen werden, welche die im Prinzip totalitäre Religionsausübung einschränken, werden diese nicht anerkannt, weil es halt gegen die Religion ist. Womit sich die Frage nach dem Politischen im Islam aufdrängt. Angesichts der Unzahl von Eingriffen in das tägliche Leben eines Moslems/einer Muslima, von einzuhaltenden Vorschriften stellt sich unweigerlich die Frage nach der Vereinbarkeit mit der freiheitlich – demokratischen Grundordnung, die eben nicht nur aus Wahlen besteht, sondern vor allem aus gelebter Freiheit.
Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, was ich mit dem vorher Gesagten meine, können Sie hier das Inhaltsverzeichnis der FAQ auf der Seite www.islam.de aufrufen. Klicken Sie auf den jeweiligen Punkt und Sie werden direkt mit der Antwort verbunden. Den gesamten Antwortapparat finden Sie hier.
Machen Sie sich selber ein Bild. Sollen diese verbindlichen Regeln Gegenstand von Unterricht sein? Können Sie sich vorstellen, dass diese Regeln „diskutiert“ oder gar in Frage gestellt werden dürfen?
Sehr schnell bin ich vom Beispiel ´Frauenbild` abgekommen.
Islam bedeutet nicht nur für Frauen die Unterordnung unter ein System, das als Religion daherkommt, faktisch aber m. E. eine politische Ideologie ist.
Zumindest in der Auslegung des Zentralrates.
2. Das Islamische Zentrum in München
Ebenfalls ausführlich geht der Fragen-Antwort Katalog des Islamischen Zentrums vor. Es gibt
Auch hier zeigt sich die umfassende Bestimmung des Lebens durch die Religion. In Teilen sogar noch dezidierter als beim Zentralrat.
Es ist schwer vorstellbar, diese Inhalte als Grundlage für einen Islamunterricht in einem freiheitlichen Staat zu verwenden.
Fazit Teil 1
Sowohl beim Zentralrat, als auch beim Islamischen Zentrum ist ein Vorschriftenkatalog, begründet und hergeleitet vor allem aus Koran und den Aussagen des Propheten, zentraler Bestandteil der Lehre.
Der Koran als wahres und wirkliches Wort Gottes und der Prophet sind nicht diskutabel.
Deshalb kann ein Islamunterricht nur gegen den islamischen Glauben gerichtet sein, oder affirmativ, unkritisch bejahend.
Einen Mittelweg sehe ich nicht.
Wie soll ein Lehrer oder gar ein Schüler – von den weiblichen Personen mal ganz abgesehen – Relevantes gegen das wahre Wort Gottes sagen, wie es die Klügsten, der Klugen den Gläubigen zur Kenntnis bringen.
Eine individuelle und kritische Diskussionskultur, welche Bestandteil eines staatlichen Islamunterichtes sein müsste, sehe ich im Islam nicht. Islamunterricht kann nur Unterricht im Sinne von Koranschulen sein. Die Schüler lernen, was sie zu tun (halal) und zu lassen (haram) haben. Das Auswendiglernen der Grundlage, des Koran, vertieft dies.
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