Die Annahme, dass Flüchtlinge aus anderen Ländern generell kriminell seien, ist selbstverständlich unsinnig. Ereignisse, wie sie sich Silvester in einigen Städten Deutschlands und anderswo zugetragen haben, dürfen nicht generalisiert werden. Die ausschließliche Fokussierung auf die Möglichkeiten der Ausweisung/Abschiebung straffällig gewordener Menschen, die in Deutschland Asyl begehren, ist nicht zielführend.
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Im Artikel
„Flüchtlinge fürchten den Generalverdacht“ von Christina
Handschuhmacher, Multimedia-Redakteurin beim Zeitungsverlag Aachen, der am 5.4.2016 in den Aachener Nachrichten erschienen ist, lautet der Tenor der drei aus Syrien bzw. aus Eritrea stammenden jungen Männer:
„Man muss unterscheiden, zwischen denen, die vor Krieg geflohen sind und sich in Deutschland ein neues Leben aufbauen wollen, und jenen, die in Deutschland seien, um Straftaten zu begehen.“
Man muss – so meine ich im Gegensatz dazu – unterscheiden, zwischen den Menschen, denen Asyl gewährt wurde und den Menschen, deren Asylbegehren nach Artikel 16a des Grundgesetzes bzw. der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention abgelehnt wurde. Das werden etwa 50% der Menschen sein, die 2015 Deutschland erreicht haben.
Akzeptieren diese – immerhin gut 500.000 Personen allein in 2015- Menschen den Spruch des Rechtsstaates? Gehen diese Menschen freiwillig zurück in ihre Heimatländer, in eines der Länder, das sie auf ihrer Reise nach Deutschland durchquert haben, wo sie keinen Krieg oder Verfolgung fürchten müssen?
Das tun die Menschen in aller Regel nicht. Sie tauchen ab in die Illegalität. Nicht alle, aber viele. Es entwickelt sich kriminelles Potential. Der Kreis schließt sich. Weil geltendes Recht nicht konsequent angewandt wird.
Abgelehnte Asylbewerber müssen umgehend zurückgeführt werden. Von Deutschland. Asylbewerber, die offensichtlich aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland wollen – das sind gemäß aktueller Gesetzeslage faktisch 99,9 % der Menschen – dürfen erst gar nicht in das Land hineingelassen werden. Wir müssen Mazedonien dankbar sein, dass es die Grenze zu Griechenland geschlossen hat:
- Mit Idomeni wird die Unfähigkeit der Europäischen Institutionen und der EU-Staaten offensichtlich.
- Der Flüchtlingsstrom Richtung Deutschland wurde gestoppt.
- Grenzsicherung ist wirksam.
Dass die Lage in Griechenland katastrophal ist, dass die Menschen dort leiden, ist der bereits genannten Unfähigkeit der EU geschuldet. Dass mit dem Türkei-Deal Menschenhandel-Komponente hinzukommt, ist skandalös!
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